Die Sparda Südwest Stiftung verfolgt folgende Stiftungszwecke:
- die Förderung der Jugendhilfe- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO)
- die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO)
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
- die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küsten- und Hochwasserschutzes. (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO)
- die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO)
- die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 19 AO)
- die Förderung der Kriminalprävention (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 20 AO)
- die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO)
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 25 AO)
Unser Ziel
Die Sparda Südwest Stiftung hat das Ziel ihre Stiftungszwecke möglichst langfristig und nachhaltig zu erfüllen. Solltest du ein längerfristiges Projekt verfolgen, welches sich mit unseren Stiftungszwecken deckt, freuen wir uns über eine Mail an stiftung@sparda-sw.de mit dem Betreff “Projektvorschlag”.
Dein Projektvorschlag sollte unter anderem folgende Punkte beinhalten:
- Kurze Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan (Einnahmen/Ausgaben) inkl. Angabe der weiteren Förderer
- Aktuellen Freistellungsbescheid vom Finanzamt
- Wodurch zeichnet sich deine Organisation aus?
- Wer ist alles an deinem Projekt beteiligt?
- Welche Zielgruppe sprichst du mit dem Projekt an?
- Wie erreichst du deine Zielgruppe und wie machst du das Projekt sichtbar?
Wichtiger Hinweis: Die Sparda Südwest Stiftung fördert ausschließlich gemeinnützige Organisationen.